Leerstand beseitigen - Wohnraum schaffen
Stellungnahme des Magistrats
Die Situation auf den Liegenschaften Unterer Kirchwiesenweg 16 und 18 sowie Weimarer Str. 22, 24, 25 und 28 ist dem Magistrat bekannt. Sie ist auch presseöffentlich. Die aufgeführten Flächen stehen im Eigentum einer Privatperson und unterliegen zunächst grundsätzlich dem in Art. 14 Abs. GG gewährten Schutz des Eigentums. Mit Wirkung ab 27.05.2004 hat die Hessische Landesregierung die Verordnung zum Verbot der Zweckentfremdung ersatzlos aufgehoben. Damit wurde es alleine der Dispositionsbefugnis des Eigentümers überlassen, ob er eine Wohnung zur Wohnnutzung verwendet oder leer stehen lässt. Vor diesem Hintergrund ist daher der vorgeschlagene Ankauf des Areals durch die Stadt Frankfurt am Main nur im Wege eines freihändigen Erwerbs möglich. Selbst wenn eine entsprechende Verkaufsbereitschaft bestünde, wäre das Amt für Bau und Immobilien (ABI) aufgrund der begrenzten personellen und wirtschaftlichen Ressourcen nicht in der Lage, die Flächen zu erwerben und zu sanieren bzw. zu entwickeln. Das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von Liegenschaften wurde in den vergangenen Jahren benötigt, um Flächen zur Umsetzung gesetzlicher Aufgaben der Stadt wie beispielsweise Schul- oder Kita-Bau sowie im Zuge der Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte zu erwerben. Insbesondere der Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main mit anschließender Vergabe an einen Investor wird seitens des ABI nicht als zielführend angesehen.