Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund konkurrierender priorisierter Maßnahmen hat der Magistrat derzeit keine Kapazitäten für eine Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze zwischen Frankfurt am Main und Offenbach. Die Gleisanlagen wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft saniert. Eine Umgestaltung des Straßenabschnitts auf die voraussichtlich neuen Straßenbahntypen mit 2,65 Meter Breite und 40 Metern Länge würde eine vollständige Anpassung der Fahrleitung und eine Verschiebung der Gleisanlagen erfordern. Die Lage der Straßenhaltestellen wäre nicht gesichert. Zudem sind der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit Bäumen wegen der stadt- und straßenräumlichen Gegebenheiten sehr enge Grenzen gesetzt. Der Magistrat wird bei notwendigen Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach Möglichkeit gestalterische Aspekte im Sinne der Anregung berücksichtigen.