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Wochenmarkt am Platz im Ohlenstück

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wochenmärkte sind als Nahversorgungseinrichtungen auf zentrale Standorte, sehr gute Erschließung sowie ausreichend bemessene Einzugsgebiete angewiesen. Dort wo nötige Erfolgsfaktoren für einen nachhaltigen Wochenmarktbetrieb zu ermöglichen sind, wird die Neueinrichtung von Märkten in den Stadtteilen durch den Magistrat sehr begrüßt. Der Standort der im verkehrsberuhigten Bereich gelegenen Straßenverkehrsfläche "Am Ohlenstück" ist nach ausführlicher Prüfung und Ortsbesichtigung nicht dazu geeignet als Wochenmarktstandort wahr- und angenommen zu werden, da vor allem nötige Passantenfrequenzen sowie eine ausreichende Flächenkapazität für die notwendige Anzahl an Standbetreibern fehlen. Die gewerberechtliche Marktfestsetzung ist für das beschriebene Veranstaltungsformat aufgrund formeller Voraussetzungen daher nicht geeignet. Infrage kommt die Beantragung einer Veranstaltung als Sondernutzung bei der zuständigen Ordnungsbehörde.

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