Abmarkierung der Parkflächen in der Rebstöcker Straße zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST
1333
Betreff: Abmarkierung der
Parkflächen in der Rebstöcker Straße zwischen der Mainzer Landstraße und der
Frankenallee Der Magistrat sieht grundsätzlich
davon ab, Stellflächen parallel zur Gehwegkante als einzelne Stellplätze für
Kraftfahrzeuge zu markieren. Bei den unterschiedlichen Fahrzeuglängen hat sich
eine statische Markierung, beispielsweise jeweils 5 Meter, als kontraproduktiv
im Sinne platzsparenden Parkens erwiesen. Abgesehen davon, dass sich die
Mehrheit der Fahrzeugführer bereits aus eigenem Interesse beim Parken
platzsparend verhält, ist dies auch in § 12 Absatz 6 der
Straßenverkehrs-Ordnung vorgegeben. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er der vorliegenden Anregung nicht folgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4146