Abmarkierung der Parkflächen in der Rebstöcker Straße zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1333
Betreff: Abmarkierung der Parkflächen in der Rebstöcker Straße zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee Der Magistrat sieht grundsätzlich davon ab, Stellflächen parallel zur Gehwegkante als einzelne Stellplätze für Kraftfahrzeuge zu markieren. Bei den unterschiedlichen Fahrzeuglängen hat sich eine statische Markierung, beispielsweise jeweils 5 Meter, als kontraproduktiv im Sinne platzsparenden Parkens erwiesen. Abgesehen davon, dass sich die Mehrheit der Fahrzeugführer bereits aus eigenem Interesse beim Parken platzsparend verhält, ist dies auch in § 12 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vorgegeben. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der vorliegenden Anregung nicht folgt.