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Belieferung des REWE-Supermarkts in der Eisernen Hand

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird damit entsprochen, dass Radbügel zur Gewährleistung der Lieferzufahrt aufgestellt werden. Die Setzung von Pollern auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Eiserne Hand 15 bis 17 ist nicht möglich. Die verbleibende Restgehwegbreite ist zu gering und der ungehinderte Fußgängerverkehr wäre nicht mehr gegeben. Die örtliche Beschilderung weist bereits eindeutig auf das dort bestehende Parkverbot hin.

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