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Nachverdichtung in Westhausen - Westring

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1327

Betreff: Nachverdichtung in Westhausen - Westring Zu Ziffer

  1. : Die Vonovia möchte im Bereich zwischen Stephan-Heise-Straße und Westring den Wohnungsbau nachverdichten. Im September 2016 wurden für diesen Bereich drei Bauvoranfragen zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern auf den Freiflächen zwischen den Geschosswohnungsbaubereichen und eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Parkplatzes mit 31 Stellplätzen positiv beschieden. Die betreffenden Mehrfamilienhäuser sollen demnach einmal 11 und zweimal jeweils 16 Wohneinheiten beinhalten. Zu Ziffer 2.: Zu Sanierungsabsichten von bestehenden Wohnungen im Zusammenhang mit den oben genannten Neubauvorhaben liegen dem Magistrat keine Anfragen vor. Gegenstand der Bauberatung waren bisher lediglich die Neubauten. Zu Ziffer 3.: Die planungsrechtlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen werden durch die unter Ziffer

  2. genannten Bauvorhaben hinsichtlich der Grundflächenzahl von 0,3 und der viergeschossigen Bauweise eingehalten. Befreit wurde von den Festsetzungen der Bebauungspläne NW 43c Nr.1 und NW 43c Nr.2 hinsichtlich der Nutzungsart "Verkehrs- und Grünfläche" zugunsten von "Wohnen" bzw. "Parkplätzen". Die Vorbescheide sehen vor, dass die Baukörper entlang des Westrings außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden dürfen. Zu Ziffer 4.: Die erlassenen Vorbescheide sehen zwar keinen geförderten Wohnraum vor, der Magistrat hat aber im Nachgang in Gesprächen mit der Vonovia die Errichtung von gefördertem Wohnraum erreicht. Zu Ziffer 5.: Zwar muss eine Mieteranhörung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches nicht durchgeführt werden, da für das Gebiet keine Erhaltungssatzung gilt. Aber auch hier wurde eine freiwillige Einbindung der Bestandsmieterinnen und -mieter durch die Vonovia signalisiert.

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