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Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemalige "IVI") durch die Stadt zur Nutzung zum Beispiel als Jugendzentrum für das Westend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1326 Betreff: Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemalige "IVI") durch die Stadt zur Nutzung zum Beispiel als Jugendzentrum für das Westend Bei der Liegenschaft Kettenhofweg 130 handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude in einer stark nachgefragten Wohn- und Gewerbelage im Westend. Nach gültigem Baurecht befindet sich das Grundstück in einem Mischgebiet, sodass für das Objekt grundsätzlich verschiedene Nutzungsmöglichkeiten rechtlich zulässig sind. Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt in dem betroffenen Bereich 4.100,00 €/qm. Hieraus ergäbe sich aufgrund der Größe allein für das Grundstück ein Wert von rd. 3 Mio. Euro. Tatsächlich angeboten wurde das illegal entkernte Gebäude zum Kaufpreis von 2,9 Mio. €. Für eine Umnutzung kämen noch die Kosten für einen Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes hinzu. Auch wenn nach den vom Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Standards unter anderem im Westend eine geringere Angebotsdichte im Bereich der offenen und aufsuchenden Kinder- und Jugendhilfearbeit besteht als in anderen Stadtteilen, stellt der Erwerb der Liegenschaft keine geeignete Abhilfemaßnahme dar. Die Größe der Immobilie, die Lage im Stadtteil und der zu erwartende sehr hohe finanzielle Aufwand für Erwerb und Umbau stehen nicht im Verhältnis zur Nutzung des Objektes als Jugendzentrum. Der Magistrat wird aus diesen Gründen kein Erwerbsangebot abgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 423