Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemalige "IVI") durch die Stadt zur Nutzung zum Beispiel als Jugendzentrum für das Westend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST
1326
Betreff: Erwerb der
Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemalige "IVI") durch die Stadt zur
Nutzung zum Beispiel als Jugendzentrum für das Westend Bei der Liegenschaft Kettenhofweg
130 handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude in einer stark
nachgefragten Wohn- und Gewerbelage im Westend. Nach gültigem Baurecht befindet
sich das Grundstück in einem Mischgebiet, sodass für das Objekt grundsätzlich
verschiedene Nutzungsmöglichkeiten rechtlich zulässig sind. Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt in dem
betroffenen Bereich 4.100,00 €/qm. Hieraus ergäbe sich aufgrund der Größe
allein für das Grundstück ein Wert von rd. 3 Mio. Euro. Tatsächlich angeboten
wurde das illegal entkernte Gebäude zum Kaufpreis von 2,9 Mio. €. Für eine
Umnutzung kämen noch die Kosten für einen Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes
hinzu. Auch wenn nach den vom
Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Standards unter anderem im Westend eine
geringere Angebotsdichte im Bereich der offenen und aufsuchenden Kinder- und
Jugendhilfearbeit besteht als in anderen Stadtteilen, stellt der Erwerb der
Liegenschaft keine geeignete Abhilfemaßnahme dar. Die Größe der Immobilie, die
Lage im Stadtteil und der zu erwartende sehr hohe finanzielle Aufwand für
Erwerb und Umbau stehen nicht im Verhältnis zur Nutzung des Objektes als
Jugendzentrum.
Der Magistrat wird aus diesen
Gründen kein Erwerbsangebot abgeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 24.04.2017, V 423