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Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Kurhessenstraße 18-24 steht dem fließenden Verkehr nur eine Restfahrbahnbreite von ca. 4,60 m zur Verfügung, da auf der gegenüberliegenden Seite auf der Fahrbahn legal geparkt werden darf. Es besteht die Möglichkeit, das Parken auf der Fahrbahn (gegenüber Hausnummer 18-24) mittels eines absoluten Halteverbots (VZ 283-10/20 StVO) zu verbieten. Dadurch kann die gesamte Fahrbahnbreite von circa 6,70 m für den fließenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Der Begegnungsverkehr zwischen größeren Fahrzeugen kann dadurch ohne die Gefährdung der zu Fuß Gehenden gewährleistet werden. Die Einrichtung eines solchen Verbots würde jedoch zu Lasten des öffentlichen Parkraums gehen, wobei insgesamt etwa 10 Parkplätze wegfallen würden. Das Anbringen von Schutzgeländern wird aufgrund der ohnehin geringen Gehwegbreite nicht empfohlen.

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