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Schaffung von Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1322 Betreff: Schaffung von Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 In einem Ballungsraum wie Frankfurt am Main sind Ausbau und Betrieb der digitalen Infrastruktur alleinige Aufgabe der Telekommunikationsanbieter. Der Magistrat führt jedoch regelmäßig Gespräche mit den verschiedenen Internetanbietern und versucht, möglichst gute Rahmenbedingungen für Investitionen in den Breitbandausbau zu bieten, weil er es für wichtig erachtet, dass in allen Stadtteilen hohe Bandbreiten verfügbar sind. Die Internetanbieter haben in den Gesprächen zugesagt, in den kommenden Jahren weiter kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Allerdings sind die entsprechenden Planungen oftmals noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine konkrete Aussage getroffen werden könnte, welche Stadtteile oder auch einzelne Liegenschaften von den Investitionen genau profitieren werden. Unabhängig davon wird der Magistrat den Hinweis des Ortsbeirates für den Ortsbezirk 5 auf die unbefriedigenden Anschlussmöglichkeiten in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 aber gerne an die Anbieter weitergeben, damit sie dies bei ihren Ausbauplanungen berücksichtigen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1463

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