Schaffung von Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST
1322
Betreff: Schaffung von
Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher
Landstraße 386 In einem Ballungsraum wie
Frankfurt am Main sind Ausbau und Betrieb der digitalen Infrastruktur alleinige
Aufgabe der Telekommunikationsanbieter. Der Magistrat führt jedoch regelmäßig Gespräche mit
den verschiedenen Internetanbietern und versucht, möglichst gute
Rahmenbedingungen für Investitionen in den Breitbandausbau zu bieten, weil er
es für wichtig erachtet, dass in allen Stadtteilen hohe Bandbreiten verfügbar
sind. Die Internetanbieter haben in den Gesprächen zugesagt, in den
kommenden Jahren weiter kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in
Frankfurt zu investieren. Allerdings sind die entsprechenden Planungen
oftmals noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine konkrete Aussage
getroffen werden könnte, welche Stadtteile oder auch einzelne Liegenschaften
von den Investitionen genau profitieren werden. Unabhängig davon wird der Magistrat den Hinweis des
Ortsbeirates für den Ortsbezirk 5 auf die unbefriedigenden
Anschlussmöglichkeiten in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 aber
gerne an die Anbieter weitergeben, damit sie dies bei ihren Ausbauplanungen
berücksichtigen können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2017, OM 1463