Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST
1322
Betreff: Bushaltestelle
"Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung
einer Querungshilfe Eine Verlegung der Bushaltestelle
setzt den Bau eines ordnungsgemäßen Gehwegs auf der östlichen Seite im weiteren
Verlauf der Maßbornstraße voraus, der jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse
leider nicht angelegt werden kann (Stellungnahme des Magistrats vom
14.01.2013, ST 32). Die nutzbaren Flächen der Haltestellen erlauben
momentan lediglich eine Sonderwartehalle mit einer Dachtiefe von 1,20 m, die
aufgrund der geringen Tiefe und ihrer Ausrichtung zur Hauptwetterseite hin
keinen Witterungsschutz bieten kann (vgl. hierzu auch Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2014, ST 181). Unabhängig davon gehört die Haltestelle, die im
Vergleich zu vielen anderen Haltestellen im Stadtgebiet bereits
barrierefrei ausgebaut ist, zu den eher gering frequentierten Haltestellen
(unter einhundert Ein- und Aussteigern pro Tag). Auch sind die
Aussteigerzahlen deutlich höher als die Einsteigerzahlen, weshalb der Magistrat
keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Wartehalle sieht. Hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle wird
der Magistrat jedoch erneut prüfen, ob der 2012 abgelehnte Erwerb des für den
Ausbau des Gehwegs erforderlichen Geländestreifens zum jetzigen Zeitpunkt
möglich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2016, OM 209