Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1322 Betreff: Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe Eine Verlegung der Bushaltestelle setzt den Bau eines ordnungsgemäßen Gehwegs auf der östlichen Seite im weiteren Verlauf der Maßbornstraße voraus, der jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse leider nicht angelegt werden kann (Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 32). Die nutzbaren Flächen der Haltestellen erlauben momentan lediglich eine Sonderwartehalle mit einer Dachtiefe von 1,20 m, die aufgrund der geringen Tiefe und ihrer Ausrichtung zur Hauptwetterseite hin keinen Witterungsschutz bieten kann (vgl. hierzu auch Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 181). Unabhängig davon gehört die Haltestelle, die im Vergleich zu vielen anderen Haltestellen im Stadtgebiet bereits barrierefrei ausgebaut ist, zu den eher gering frequentierten Haltestellen (unter einhundert Ein- und Aussteigern pro Tag). Auch sind die Aussteigerzahlen deutlich höher als die Einsteigerzahlen, weshalb der Magistrat keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Wartehalle sieht. Hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle wird der Magistrat jedoch erneut prüfen, ob der 2012 abgelehnte Erwerb des für den Ausbau des Gehwegs erforderlichen Geländestreifens zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2016, OM 209