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Hunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1320 Betreff: Hunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern Der Magistrat hat Verständnis für den Wunsch nach einem verbesserten Lärmschutz. Der Lärmschutzwall war im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum B-Plan 478 wegen des Lärms der zwischenzeitlich stillgelegten Gießerei und nicht wegen des Verkehrslärms festgesetzt. Ein Rechtsanspruch zur Lärmsanierung besteht insofern für die Stadt als Baulastträger nicht. Der bestehende Wall wurde so errichtet, dass er sich bis auf die Grenzen des Bebauungsplanes für das Silogebiet erstreckt. Um eine mögliche Verlängerung dieser Lärmschutzeinrichtung entlang der Gleisanlage bis zum Parkplatz zu realisieren müsste privater Grund in Anspruch genommen, Planungs- und Baumittel in den Haushalt eingestellt und Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Der Magistrat bedauert auch in Anbetracht der aktuellen Finanzlage die Verlängerung des Lärmschutzwalls nicht in Angriff nehmen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1354

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