Hunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST
1320
Betreff: Hunsrückstraße -
Lärmschutzwall verlängern Der Magistrat hat Verständnis für
den Wunsch nach einem verbesserten Lärmschutz. Der Lärmschutzwall war im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum B-Plan 478 wegen des Lärms der
zwischenzeitlich stillgelegten Gießerei und nicht wegen des Verkehrslärms
festgesetzt. Ein Rechtsanspruch zur Lärmsanierung besteht insofern für die
Stadt als Baulastträger nicht. Der bestehende Wall wurde so errichtet, dass er
sich bis auf die Grenzen des Bebauungsplanes für das Silogebiet erstreckt.
Um eine mögliche
Verlängerung dieser Lärmschutzeinrichtung entlang der Gleisanlage bis zum
Parkplatz zu realisieren müsste privater Grund in Anspruch genommen, Planungs-
und Baumittel in den Haushalt eingestellt und Genehmigungsverfahren
durchgeführt werden. Der Magistrat bedauert auch in Anbetracht der aktuellen
Finanzlage die Verlängerung des Lärmschutzwalls nicht in Angriff nehmen zu
können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.05.2015, V
1354