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Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Es wird keinen Bedarf für einen Ortstermin gesehen. Zur Schonung der personellen Ressourcen wird von einer Teilnahme abgesehen. Zu 2. und 3.: Die notwendigen Anordnungsvoraussetzungen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches liegen nicht vor: Die die Platzfläche umgebenden Verkehrsanlagen sind nicht höhengleich ausgebaut und verfügen vor allem als solche über keinerlei eigenständige Aufenthaltsqualität. Zu 4.: Der Platz ist mit einem Geländer abgesichert und befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Zusätzliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Zu 5.: Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1238/2024 verwiesen. Hier wurde der Anregung "den Gehweg im Bereich der Mönchhofstraße / Ecke Bischofsheimer Platz so abzupollern, dass er gegen illegales Parken gesichert ist", nicht entsprochen. Die vorhandenen Poller dienen dem Schutz der Bäume beziehungswiese des Versorgerhäuschens. Ein Zugang muss für Unterhaltungsmaßnahmen erhalten bleiben. Die Barrierefreiheit ist trotz der Falschparkenden gewährleistet. Bei beeinträchtigter Sicht gilt es, die Fahrweise der Situation entsprechend anzupassen. Zu 6.: Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert die Bischofsheimer Straße und den Bischofsheimer Platz im Rahmen der Streife und zeigt die dabei festgestellten Verstöße an.