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Veränderte Mobilität Berger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat weist darauf hin, dass bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen wurde, um der Bedeutung der Berger Straße als zentraler Einkaufsstraße Bornheims gerecht zu werden: - Die Verkehrsführung für den Kraftfahrzeugverkehr zielt darauf ab, dass weitgehend nur Quell- und Zielverkehr den Abschnitt zwischen Höhenstraße und Bornheim-Mitte befährt. Für über das Quartier hinausgehende Durchgangsverkehre hat die Berger Straße keine Bedeutung. Der Quell- und Zielverkehr zu Stellplätzen auf privaten Grundstücken muss aber ermöglicht werden. - Das mit einer Wegweisung ausgestattete, gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz, verläuft durch Parallelstraßen, um insbesondere den quartiersübergreifenden Radverkehr außerhalb der Berger Straße zu bündeln. Für den quartiersbezogenen Quell- und Zielverkehr muss die Berger Straße aber auch künftig für den Radverkehr gut befahrbar sein. Der durchgehende Zweirichtungsverkehr sollte daher erhalten bleiben. - Mit den U-Bahn-Stationen Höhenstraße und Bornheim-Mitte sowie den angebundenen Straßenbahn- und Buslinien ist der Bereich sehr gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr versorgt. Ein zusätzliches Angebot, zum Beispiel eine Quartiersbuslinie, würde die Situation eher verschärfen und wird vom Magistrat nicht verfolgt. - Die Umgestaltung der Berger Straße nach dem U-Bahn-Bau zielte bereits auf eine weiche Separation der Verkehrsarten und eine Begrünung mit Bäumen. Damit bestehen bereits gute Voraussetzungen für die Aufenthaltsqualität und die Querbarkeit der Berger Straße für den Fußverkehr. Handlungsspielraum besteht gegebenenfalls noch im Hinblick auf den ruhenden Verkehr und den Lieferverkehr. Die Flächeninanspruchnahme und die Sichtbeeinträchtigungen durch abgestellte Fahrzeuge verschärfen die Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Veränderungen im Bereich des ruhenden Verkehrs und des Lieferverkehrs erfordern jedoch insbesondere bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden Zugeständnisse und Handlungsbereitschaft. Schließlich gibt es im Quartier gerade hinsichtlich des Lieferverkehrs keine anforderungsgerechten Ersatzangebote. Der Magistrat steht für ein Planungsgespräch zunächst mit interessierten Mitgliedern des Ortsbeirats und später gegebenenfalls für einen erweiterten Kreis gerne zur Verfügung. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Aspekt dieser Gespräche auch das Erwartungsmanagement hinsichtlich der Handlungsspielräume und Wirkungen sein soll.

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