Löschwasserteich an der Leuchte bei der Zufahrt zum Stadion der SG Enkheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST
1317
Betreff: Löschwasserteich
an der Leuchte bei der Zufahrt zum Stadion der SG Enkheim Am 23.05.2017 hat eine
Ortsbesichtigung des Löschwasserteichs (amtlicher Name Buchrainweiher) durch
die Branddirektion Frankfurt stattgefunden. Aus der Besichtigung ergeben sich
folgende Erkenntnisse: Es wurde festgestellt, dass der vorgefundene Teich
nicht den Anforderungen eines Löschwasserteiches gemäß DIN 14210 entspricht. Da
in der näheren Umgebung mehrere Unterflurhydranten existieren, wird aus Sicht
des Magistrats der Teich nicht länger als Löschwasserteich benötigt. Die
Löschwasserversorgung kann in diesem Bereich über die öffentliche
Trinkwasserleitung sichergestellt werden. Die Frage, ob genügend Druck in der Wasserleitung
vorhanden ist, kann vom Magistrat nicht umfassend beantwortet werden. Die
Zuständigkeit für die Gewährleistung der Löschwasserversorgung über das
öffentliche Trinkwassernetz liegt bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH. Es
wird jedoch von einer ordnungsgemäßen Funktion der Trinkwasserleitung
ausgegangen, da bei einem Testbetrieb eines Unterflurhydranten in Höhe des
Teiches eine ausreichende Funktion festgestellt werden konnte. Lediglich ein Unterflurhydrant vor dem Stadion war
nicht gekennzeichnet und ohne Funktion. Der Mangel wurde umgehend der NRM
Netzdienste Rhein-Main GmbH zur Kontrolle und Mängelbehebung gemeldet. Der Buchrainweiher wird in seiner jetzigen Form
lediglich über natürliche Niederschläge und vom Grundwasser versorgt. Der
Weiher ist Bestandteil einer kleinen Grünanlage und öffentlich zugänglich. Er
wird entsprechend seines Charakters als Biotop regelmäßig, aber extensiv,
gepflegt. Einmal jährlich findet eine Grundreinigung statt. Der Magistrat
sieht an der Pflege des Weihers daher keinen Änderungsbedarf. Auch sind keine
umfassenden Maßnahmen zur Veränderung des Weihers vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.04.2017, OM 1399