Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Löschwasserteich an der Leuchte bei der Zufahrt zum Stadion der SG Enkheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1317 Betreff: Löschwasserteich an der Leuchte bei der Zufahrt zum Stadion der SG Enkheim Am 23.05.2017 hat eine Ortsbesichtigung des Löschwasserteichs (amtlicher Name Buchrainweiher) durch die Branddirektion Frankfurt stattgefunden. Aus der Besichtigung ergeben sich folgende Erkenntnisse: Es wurde festgestellt, dass der vorgefundene Teich nicht den Anforderungen eines Löschwasserteiches gemäß DIN 14210 entspricht. Da in der näheren Umgebung mehrere Unterflurhydranten existieren, wird aus Sicht des Magistrats der Teich nicht länger als Löschwasserteich benötigt. Die Löschwasserversorgung kann in diesem Bereich über die öffentliche Trinkwasserleitung sichergestellt werden. Die Frage, ob genügend Druck in der Wasserleitung vorhanden ist, kann vom Magistrat nicht umfassend beantwortet werden. Die Zuständigkeit für die Gewährleistung der Löschwasserversorgung über das öffentliche Trinkwassernetz liegt bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH. Es wird jedoch von einer ordnungsgemäßen Funktion der Trinkwasserleitung ausgegangen, da bei einem Testbetrieb eines Unterflurhydranten in Höhe des Teiches eine ausreichende Funktion festgestellt werden konnte. Lediglich ein Unterflurhydrant vor dem Stadion war nicht gekennzeichnet und ohne Funktion. Der Mangel wurde umgehend der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH zur Kontrolle und Mängelbehebung gemeldet. Der Buchrainweiher wird in seiner jetzigen Form lediglich über natürliche Niederschläge und vom Grundwasser versorgt. Der Weiher ist Bestandteil einer kleinen Grünanlage und öffentlich zugänglich. Er wird entsprechend seines Charakters als Biotop regelmäßig, aber extensiv, gepflegt. Einmal jährlich findet eine Grundreinigung statt. Der Magistrat sieht an der Pflege des Weihers daher keinen Änderungsbedarf. Auch sind keine umfassenden Maßnahmen zur Veränderung des Weihers vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1399

Verknüpfte Vorlagen