Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner gegen parkende Autos in der Schäfergasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Die Einrichtung (teilweise) geschützter Radfahrstreifen ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreiten nicht möglich. Darüber hinaus ist der Magistrat durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. April 2018, § 2613, angehalten, auch für den in Rede stehenden Straßenabschnitt die Einbeziehung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich anzustreben. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen sind eigenständige, benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nicht statthaft, da sie aufgrund des Mischverkehrsprinzips entbehrlich sind.