Übergang Luxemburgerallee sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass zur Verhinderung des ordnungswidrigen Parkens auf der Luxemburgerallee und der Minimierung der Gefährdung der kreuzenden Fußgänger:innen auf beiden Seiten der Übergänge jeweils eine Grenzmarkierung angebracht (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrsordnung, "Zickzacklinie") wird. So wird das gemäß § 10 Straßenverkehrsordnung geltende Haltverbot im 5-Meter-Bereich vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten jeweils um die Breite der Übergänge (Bereich des abgesenkten Bordsteines) verlängert. Die Maßnahme wird voraussichtlich im vierten Quartal 2022 ausgeführt.