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Müssen wirklich alle Busse in der Leverkuser Straße halten?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1313 Betreff: Müssen wirklich alle Busse in der Leverkuser Straße halten? Der Bahnhof Höchst ist ein wichtiger Verknüpfungspunkt, an dem Bus- und Bahnlinien den Stadtteil Höchst mit anderen Frankfurter Stadtteilen und mit dem westlichen Umland von Frankfurt verbinden. Die in Höchst bestehende Verkehrsführung mit sehr vielen Einbahnstraßen macht es oft notwendig, Umwege in Kauf zu nehmen und auch immer wieder die gleichen für den Busbetrieb geeigneten Straßen zu befahren. Ansonsten wäre Höchst nicht so gut mit öffentlichem Verkehr erschlossen, wie dies aktuell der Fall ist. Derzeit können noch nicht alle Buslinien zentral am Höchster Bahnhof halten. Das wird sich erst mit dem erfolgten Umbau des Höchsten Bahnhofs ändern. Dann stehen acht barrierefreie Haltepositionen, die unabhängig voneinander angefahren werden können, zur Verfügung. Die bereits heute schon unübersichtliche Situation rund um den Höchster Bahnhof und der Leverkuser Straße würde durch die provisorische Verlegung einzelner Haltestellen noch weiter verschärft werden. Die Fahrgäste müssten sich noch einmal an neue Haltepositionen gewöhnen und je nach An- oder Abfahrtsrichtung würden andere Wohnstraßen in Höchst mehr Belastungen durch Busverkehr ausgesetzt sein, ohne dass die Leverkuser Straße spürbar von durchfahrenden Bussen entlastet werden könnte. Zusätzlich wären auch die für eine Interimslösung anfallenden (Bau-)Kosten zu berücksichtigen. Die Busfahrpläne sind derzeit auf die Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Leverkuser Straße" ausgerichtet, für eventuell notwendige Umwege zur Anfahrt des Höchster Bahnhofs fehlen teilweise die notwenigen "Puffer". Vor dem Hintergrund der begrenzten Möglichkeiten, für die Leverkuser Straße schon jetzt eine spürbare Verbesserung erreichen zu können, können Interimslösungen nicht empfohlen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 353

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