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Busspur im Marbachweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1311 Betreff: Busspur im Marbachweg Im Rahmen der Baumaßnahme "Barrierefreie Haltestellen der U-Bahnlinie U5" ist es während der Bauzeit der Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum zu erheblichen Verzögerungen für die Busse der Buslinie 34 und für ausrückende Feuerwehrfahrzeuge der Feuerwache 1 gekommen. Trotz einer Vorrangschaltung an den Lichtsignalanlagen im Zuge des Marbachwegs konnten diese Verzögerungen nicht beseitigt werden. Um die entstandenen Verspätungen für die Buslinie 34 und die Behinderungen der Einsatzfahrten der Feuerwehr zu minimieren, wurde die Busspur eingerichtet. Nach Abschluss der Baumaßnahmen und dem nun seit August 2014 in Betrieb befindlichen Endausbauzustand ist die Busspur für die Fahrplantreue der Busse der Linie 34 und die Einhaltung der Rettungszeiten der Feuerwehrfahrzeuge weiterhin erforderlich. Die Busspur hat keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage Eckenheimer Landstraße/Marbachweg, da schon im Zufluss, wie schon in der Vergangenheit im Bereich der Wendemöglichkeit, im Marbachweg lediglich ein Fahrstreifen ausgewiesen war. Im Planungsprozess zeigte es sich jedoch, dass die Belange des Radverkehrs in der ursprünglichen Planung nicht ausreichend berücksichtigt waren. Der Marbachweg hat für den Radverkehr eine herausragende Bedeutung. Er ist Bestandteil des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes sowie als überörtliche Fahrradroute auch Bestandteil des regionalen Flächennutzungsplanes. Da die Radverkehrsanlage weder zu Lasten der vorhandenen Baumreihe noch zu Lasten der privaten Vorgärten eingerichtet werden konnte, wurde nach Alternativen gesucht. Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn in Form eines Schutzstreifens wurde von allen betroffenen städtischen Fachämtern befürwortet. Diese Lösung war dann auch Bestandteil der Genehmigungsplanung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1361

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