Busspur im Marbachweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST
1311
Betreff: Busspur im
Marbachweg Im Rahmen der Baumaßnahme
"Barrierefreie Haltestellen der U-Bahnlinie U5" ist es während der Bauzeit der
Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum zu erheblichen Verzögerungen für die Busse
der Buslinie 34 und für ausrückende Feuerwehrfahrzeuge der Feuerwache 1
gekommen. Trotz einer Vorrangschaltung an den Lichtsignalanlagen im Zuge des
Marbachwegs konnten diese Verzögerungen nicht beseitigt werden. Um die
entstandenen Verspätungen für die Buslinie 34 und die Behinderungen der
Einsatzfahrten der Feuerwehr zu minimieren, wurde die Busspur eingerichtet.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen und dem nun seit August 2014 in Betrieb
befindlichen Endausbauzustand ist die Busspur für die Fahrplantreue der Busse
der Linie 34 und die Einhaltung der Rettungszeiten der Feuerwehrfahrzeuge
weiterhin erforderlich. Die Busspur hat keine Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage Eckenheimer Landstraße/Marbachweg, da
schon im Zufluss, wie schon in der Vergangenheit im Bereich der
Wendemöglichkeit, im Marbachweg lediglich ein Fahrstreifen ausgewiesen war.
Im Planungsprozess zeigte es sich jedoch, dass die
Belange des Radverkehrs in der ursprünglichen Planung nicht ausreichend
berücksichtigt waren. Der
Marbachweg hat für den Radverkehr eine herausragende Bedeutung. Er ist
Bestandteil des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes sowie als überörtliche
Fahrradroute auch Bestandteil des regionalen Flächennutzungsplanes. Da die Radverkehrsanlage weder zu
Lasten der vorhandenen Baumreihe noch zu Lasten der privaten Vorgärten
eingerichtet werden konnte, wurde nach Alternativen gesucht. Die Führung des Radverkehrs auf der
Fahrbahn in Form eines Schutzstreifens wurde von allen betroffenen städtischen
Fachämtern befürwortet. Diese Lösung war dann auch Bestandteil der
Genehmigungsplanung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.05.2015, V
1361