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Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1311 Betreff: Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten Die Grünfläche an der Deidesheimer Straße kann weiterhin als Kinderspielplatz und Ballspielplatz für Kinder (Altersgruppe 0 -14 Jahre) genutzt werden, hier stuft das neu überarbeitete Bundesimmissionsschutzgesetz den hiervon ausgehenden Lärm als grundsätzlich "nicht schädliche Umwelteinwirkung" ein. Für Jugendliche und Erwachsene sind laut Verwaltungsgerichtsurteil diese Flächen nur sehr eingeschränkt, d.h. innerhalb der Richtwerte der Freizeitlärmrichtlinie zu nutzen. Vorschläge der umliegenden Kindereinrichtungen, der Kinder aus dem Stadtteil, der Kinderbeauftragten sowie der Elternbeiräte aus der näheren Umgebung zu der Neugestaltung der Spiel- und Freizeitfläche begrüßt das Fachamt ausdrücklich. Die Anregungen können in bewährter Form bei einem öffentlichen Ortstermin, in einer Gesprächsrunde oder zusätzlich auch schriftlich an das Amt herangetragen werden. Die gesammelten Vorschläge fließen dann in die Planung ein und werden den interessierten Gruppen und dem Ortsbeirat vorgestellt. Dieses Verfahren empfiehlt sich an diesem räumlich begrenzten Ort eher als das Instrument einer Planungswerkstatt. Das Grünflächenamt wird zu einem ersten Abstimmungsgespräch einladen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 354

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