Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST
1311
Betreff: Planungswerkstatt
für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten Die Grünfläche an der Deidesheimer
Straße kann weiterhin als Kinderspielplatz und Ballspielplatz für Kinder
(Altersgruppe 0 -14 Jahre) genutzt werden, hier stuft das neu überarbeitete
Bundesimmissionsschutzgesetz den hiervon ausgehenden Lärm als grundsätzlich
"nicht schädliche Umwelteinwirkung" ein. Für Jugendliche und Erwachsene sind laut
Verwaltungsgerichtsurteil diese Flächen nur sehr eingeschränkt, d.h. innerhalb
der Richtwerte der Freizeitlärmrichtlinie zu nutzen. Vorschläge der umliegenden Kindereinrichtungen, der
Kinder aus dem Stadtteil, der Kinderbeauftragten sowie der Elternbeiräte aus
der näheren Umgebung zu der Neugestaltung der Spiel- und Freizeitfläche begrüßt
das Fachamt ausdrücklich. Die Anregungen können in bewährter Form bei einem
öffentlichen Ortstermin, in einer Gesprächsrunde oder zusätzlich auch
schriftlich an das Amt herangetragen werden. Die gesammelten Vorschläge fließen
dann in die Planung ein und werden den interessierten Gruppen und dem
Ortsbeirat vorgestellt. Dieses Verfahren empfiehlt sich an diesem räumlich
begrenzten Ort eher als das Instrument einer Planungswerkstatt. Das Grünflächenamt wird zu einem ersten
Abstimmungsgespräch einladen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2011, OM 354