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Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1307 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. In der Einmündung Am Erlenbruch/Schäfflestraße ist in den vergangenen sechs Jahren kein einziger Verkehrsunfall aktenkundig geworden. Da für die Kreuzung auch ein Umbau angedacht ist, bleibt die Kreuzung zwar im Fokus des Magistrats, allerdings sind die Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Anlage nicht erfüllt. Der Beschluss kann aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 270