Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.07.2019, ST 1307 Betreff: Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch Die Entscheidung,
welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen
ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der
Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO)
vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der
Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen
der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt
(schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese
Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb
der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. In der Einmündung Am Erlenbruch/Schäfflestraße ist in
den vergangenen sechs Jahren kein einziger Verkehrsunfall aktenkundig geworden.
Da für die Kreuzung auch ein Umbau angedacht ist, bleibt die Kreuzung zwar im
Fokus des Magistrats, allerdings sind die Voraussetzungen für die Errichtung
einer stationären Anlage nicht erfüllt. Der Beschluss kann aus den genannten Gründen nicht
umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 270