Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Als verkehrliche Voraussetzung für die Anlage eines Fußgängerüberweges gilt eine Verkehrsstärke von mindestens 50 Fußgänger:innen und 200 Kraftfahrzeugen je Stunde (vergleiche 2.3 Absatz 2 Tabelle 2 Richtlinie zur Anlage von Fußgängerüberwegen). Die Ergebnisse der Verkehrszählung liegen bei den Kraftfahrzeugen unter den Bemessungswerten. In der Spitzenstunde wurden unter hundert Kraftfahrzeuge gezählt. Auch eine Unfallhäufung ist an der Örtlichkeit nicht festzustellen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.