Querungshilfe im Teutonenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1304
Betreff: Querungshilfe im Teutonenweg Ein Fußgängerüberweg als Querungshilfe ist auf Grund der geringen Verkehrsbelastung nicht erforderlich. Eine bauliche Veränderung ist nicht möglich, da im Einmündungsbereich der Schwenkradius für Busse berücksichtigt werden muss. Alternativ kann die Fahrbahn mittels Markierung und Poller eingeschränkt werden, jedoch sollte der 5 Meterraum zunächst mittels Parkwinkel freigehalten werden. Sofern der Ortsbeirat dies wünscht, wird um eine entsprechende Anregung gebeten.