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Ausgang Zeppelinpark: Durchfahrtssperre zum Schutz der Kinder

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Anregung wurde ämterübergreifend beraten, und das zuständige Fachamt lehnt eine Durchfahrtssperre am Zeppelinpark/Ecke Buzzistraße ab. Es handelt sich hier um einen regulären Parkweg, der an einen breit ausgebauten Gehweg angeschlossen ist. Für den Schutz der Kinder sind hier die jeweiligen Aufsichtspersonen zuständig. Zudem schränken Drehschranken und ähnliche Sperren die Barrierefreiheit ein und erschweren den Durchgang für Kinderwägen, Lastenräder oder Rollatoren.

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