Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1301
Betreff: Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße Die Wegeverbindung von der Hermannspforte zur Homburger Landstraße ist für die Nutzung als landwirtschaftlicher Weg ausgebaut und befindet sich in einem guten Zustand. Da sich der überwiegende Teil des Weges in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II sowie im GrünGürtel befindet, sind Versiegelungen ausnahmsweise nur auf äußerst stark frequentierten Flächen vertretbar. Eine entsprechende Ausnahmesituation ist gegenwärtig nicht zu erkennen, zumal der Weg nicht Bestandteil des übergeordneten Radverkehrsnetzes ist und nach dem Schulwegeplan alternative Verbindungen bestehen. Ein Ausbau des Weges ist daher nicht vorgesehen.