Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle
Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Zur Anlage
eines Fußgängerüberwegs ist nach den Richtlinien für die Anlage und ausstattung
von Fußgängerüberwegen unter anderem erforderlich, dass mindestens dreißig
Peronen stündlich den Fußgängerüberweg queren. Die Erhebungen des Magistrats aus Anlass der Anregung
ergaben hingegen einen Querungsbedarf von maximal 10 Personen stündlich
(16:00-17:00 Uhr).
Vor diesem Hintergrund vermag der
Magistrat der Anregung nicht zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2020, OM 5940