Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129
Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Zur Anlage eines Fußgängerüberwegs ist nach den Richtlinien für die Anlage und ausstattung von Fußgängerüberwegen unter anderem erforderlich, dass mindestens dreißig Peronen stündlich den Fußgängerüberweg queren. Die Erhebungen des Magistrats aus Anlass der Anregung ergaben hingegen einen Querungsbedarf von maximal 10 Personen stündlich (16:00-17:00 Uhr). Vor diesem Hintergrund vermag der Magistrat der Anregung nicht zu entsprechen.