Frankfurter Westen: Städtische Ämter sollen vermehrt E-Lastenräder einsetzen
Stellungnahme des Magistrats
E-Lastenräder können eine günstige und umweltfreundliche Lösung darstellen, um Transportaufgaben zu bewältigen. Der Einsatz derartiger Fahrzeuge ist durchaus denkbar, wird aktuell aber nur in sehr wenigen Fällen praktiziert. Im Radfahrbüro der Stadt Frankfurt am Main ist seit circa acht Jahren ein E-Lastenrad von der Initiative "Leben im Westen" im Einsatz. Der Einsatzbereich beschränkte sich seither zumeist auf Info- bzw. Messestände. Es ist beabsichtigt, zeitnah ein für diesen Einsatzbereich deutlich optimiertes E-Lastenrad anzuschaffen. Das Umweltamt befindet sich bei der Nutzung der E-Lastenräder noch in der Probephase, verfügt aber seit einigen Monaten über zwei E-Lastenräder. Im Grünflächenamt ist aktuell ein E-Lastenrad im täglichen Einsatz. Warum die Nachfrage nach E-Lastenrädern bei den städtischen Ämtern und Betrieben gering ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, insbesondere von den Maßen und Gewichten der Transportgüter, der Aufgaben der Ämter und Betriebe, den logistischen Bedingungen sowie den Einsatz-, Entlade- und Beladeorten. Es gibt private Organisationen, bei denen unentgeltlich Räder ausgeliehen werden können (insbesondere www.main-lastenrad.de). Sicherlich sind bereits auch gewerbliche Vermietungen möglich - hier sollte dringend ein Konflikt zwischen gewerblicher Vermietung und öffentlicher Hand vermieden werden. Der Magistrat hat die ihm vorgelegte Förderrichtlinie für Lastenräder im Februar beschlossen (M 32/2021) und durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigen lassen (§ 7329/21). Damit konnte die Förderrichtlinie für den Erwerb eines (E-) Lastenrades in Kraft treten. Seit dem 15. April 2021 können sowohl Privatpersonen als auch Vereine und kleine Unternehmen einen Antrag auf Förderung stellen. Lastenräder ohne E-Motor werden pauschal mit 500 Euro und Lastenräder mit E-Motor mit
- 000 Euro gefördert. Für 2021 stehen 200.000,00 € und für die Jahre 2022 und 2023 stehen jeweils Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Alle zur Antragstellung nötigen Informationen und die Antragsunterlagen selbst finden Sie auf der Homepage des städtischen Radfahrportals unter https://www.radfahren-ffm.de/642-0-Lastenrad-Foerderung.html Ein Verleih an Bürgerinnen und Bürger erscheint vor dem Hintergrund der hohen Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturkosten ungeeignet. Des Weiteren fehlen entsprechende Vorkehrungen, wie zum Beispiel Abstellmöglichkeiten.