Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des "The Secret" zur Rohrbachstraße hin
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.07.2019, ST 1299 Betreff: Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren
vor der Seitenfront des "The Secret" zur Rohrbachstraße hin
Zu 1.: Die Poller bzw. Gitter sind in den notwendigen
Bereichen bereits vorhanden. Weitere Maßnahmen erübrigen sich daher. Zu 2.: Ab Höhe der Liegenschaft Rohrbachstraße 58 ist es für
Anwohnende möglich, quer zur Fahrtrichtung rechts auf dem Gehweg zu parken. Zu
diesem Zwecke ist die entsprechende Beschilderung mittels Verkehrszeichens (VZ)
315-86 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Zusatz "Bewohner mit Parkausweis
Nr. . frei" aufgestellt worden. Um das Gehwegparken in Höhe der Hausnummer 68 zu
beenden, wird das VZ 315-87 StVO "Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Ende)" aufgestellt. Hierdurch wird die bereits geltende
Parkordnung (Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrbahn) verdeutlicht. Zu 3.: Im Rahmen der Möglichkeiten entspricht der Magistrat
mittels Pollern einer Absicherung der gesamten Ecke zur Friedberger Landstraße
hin gegen Befahren des Bürgersteigs. Zu 4.: Die Zufahrt wird mit einem Poller versehen, damit
Gehwegparken in zweiter Reihe zukünftig verhindert wird. Zu 5.: Auf den nutzbaren freien Flächen werden zusätzliche
Fahrradbügel aufgestellt. Mit einer Umsetzung der Maßnahmen ist im 4. Quartal
2019 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.03.2019, OM 4502