Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des "The Secret" zur Rohrbachstraße hin

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1299 Betreff: Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des "The Secret" zur Rohrbachstraße hin Zu 1.: Die Poller bzw. Gitter sind in den notwendigen Bereichen bereits vorhanden. Weitere Maßnahmen erübrigen sich daher. Zu 2.: Ab Höhe der Liegenschaft Rohrbachstraße 58 ist es für Anwohnende möglich, quer zur Fahrtrichtung rechts auf dem Gehweg zu parken. Zu diesem Zwecke ist die entsprechende Beschilderung mittels Verkehrszeichens (VZ) 315-86 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Zusatz "Bewohner mit Parkausweis Nr. . frei" aufgestellt worden. Um das Gehwegparken in Höhe der Hausnummer 68 zu beenden, wird das VZ 315-87 StVO "Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende)" aufgestellt. Hierdurch wird die bereits geltende Parkordnung (Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrbahn) verdeutlicht. Zu 3.: Im Rahmen der Möglichkeiten entspricht der Magistrat mittels Pollern einer Absicherung der gesamten Ecke zur Friedberger Landstraße hin gegen Befahren des Bürgersteigs. Zu 4.: Die Zufahrt wird mit einem Poller versehen, damit Gehwegparken in zweiter Reihe zukünftig verhindert wird. Zu 5.: Auf den nutzbaren freien Flächen werden zusätzliche Fahrradbügel aufgestellt. Mit einer Umsetzung der Maßnahmen ist im 4. Quartal 2019 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4502