Tempo-30-Zone auf Teilabschnitten Hansaallee und Holzhausenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1297
Betreff: Tempo-30-Zone auf Teilabschnitten Hansaallee und Holzhausenstraße Der Anregung des Ortsbeirats wird dahingehend entsprochen, dass der Beginn der Tempo-30-Zone in der Hansaallee von der Einmündung Voigtstraße an die Einmündung Holzhausenstraße verlegt wird. Von einer Einbeziehung des Abschnittes der Hansaallee zwischen Holzhausenstraße und Bremer Platz sowie Holzhausenstraße zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße in die Tempo-30-Zone wird im Hinblick auf die Buslinie in der Holzhausenstraße und dem erhöhten Fußgängeraufkommen durch die Universität und die U-Bahn-Station abgesehen. Stattdessen wird in diesen Bereichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 Straßenverkehrs-Ordnung (runde 30) beschränkt.