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Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die avisierte Zeitschiene dieses komplexen Bauvorhabens eingehalten werden kann. Zu den Ausführungen zum Planungsende 2025 möchte der Magistrat noch etwas zu dem Verständnis des Begriffs Planung ergänzen, auf dem diese Aussage fußte: Demnach sind ein Baubeginn 2023 und das Planungsende 2025 nicht widersprüchlich. So handelt es sich bei der Bauüberwachung und Bauleitung per Definition ebenso um Planungsleistungen wie beim Straßenentwurf selbst. Mit dem Planungsende 2025 wird zudem der Zeitraum bis zum Abrechnungsabschluss von Planungsleistungen bezeichnet. Bezüglich der Anregung OM 6947 verweist der Magistrat auf die Stellungnahme ST 690 vom 22.03.2021.