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Neugestaltung des Tiefkais im Bereich Eiserner Steg bis Deutschherrnbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1295 Betreff: Neugestaltung des Tiefkais im Bereich Eiserner Steg bis Deutschherrnbrücke Der südliche Uferabschnitt zwischen Eiserner Steg und Deutschherrnbrücke wurde in den Jahren von 1998 bis 2016 in 4 Bauabschnitten überarbeitet. Dabei wurden insgesamt rund 14.000m2 Asphaltflächen in Grünflächen umgewandelt. Der letzte in diesem Abschnitt bisher noch nicht überarbeitete Teil ist der unmittelbare Bereich um die Alte Brücke am Deutschherrnufer. Mittel für Grunderneuerungsmaßnahmen dieses Uferabschnitts wurden im Investitionsprogramm für 2019-2022 angemeldet. Die Vorschläge des Ortsbeirates können in die Gestaltung einfließen. Das zuständige Fachamt wird zu gegebener Zeit auf den Ortsbeirat zukommen. Darüber hinaus haben andere Uferabschnitte zunächst eine höhere Priorität (z.B. Schwanheimer Ufer, neue Verbindung zwischen Westhafen und Sommerhoffpark). Der starke Rückgang des Rasenbewuchses ist in dem Abschnitt zwischen Eiserner Steg und Alte Brücke auf die hier sehr hohe Anzahl unterschiedlicher Wasservögel zurückzuführen. Die Tiere fühlen sich auch aufgrund der Zufütterung durch Besucher des Mainufers dort sehr wohl und haben mit der benachbarten Maininsel ein hervorragendes Rückzugsgebiet. Eine Pflanzung von Stauden und Blumen hat definitiv keine Aussichten auf Erfolg. Am südlichen Mainufer existieren auf dem Uferabschnitt zwischen Eiserner Steg und Deutschherrnbrücke in den Sommermonaten insgesamt bereits fünf Gastronomieangebote. Zwischen dem Eisernen Steg und der Alten Brücke befindet sich das Boot ‚Freigut' mit einem gastronomischen Angebot. Der Magistrat verfolgt das Konzept der Ansiedlung von Gastronomiebetrieben in vorhandenen Baulichkeiten. Ein Biergarten erfordert neue Baulichkeiten mit entsprechender Ver- und Entsorgung und Lagerflächen. Eine Erhöhung des Gastronomieangebotes führt zwangsläufig zu Andienungsverkehr, der den Erholungswert mindert. Eine nochmalige Erhöhung des bereits vorhandenen Gastronomieangebotes muss deshalb abgelehnt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 40