Neugestaltung des Tiefkais im Bereich Eiserner Steg bis Deutschherrnbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST
1295
Betreff: Neugestaltung des
Tiefkais im Bereich Eiserner Steg bis Deutschherrnbrücke Der südliche Uferabschnitt
zwischen Eiserner Steg und Deutschherrnbrücke wurde in den Jahren von 1998 bis
2016 in 4 Bauabschnitten überarbeitet. Dabei wurden insgesamt rund 14.000m2
Asphaltflächen in Grünflächen umgewandelt. Der letzte in diesem Abschnitt bisher noch nicht
überarbeitete Teil ist der unmittelbare Bereich um die Alte Brücke am
Deutschherrnufer. Mittel für Grunderneuerungsmaßnahmen dieses Uferabschnitts
wurden im Investitionsprogramm für 2019-2022 angemeldet. Die Vorschläge des
Ortsbeirates können in die Gestaltung einfließen. Das zuständige Fachamt wird
zu gegebener Zeit auf den Ortsbeirat zukommen. Darüber hinaus haben andere Uferabschnitte zunächst
eine höhere Priorität (z.B. Schwanheimer Ufer, neue Verbindung zwischen
Westhafen und Sommerhoffpark). Der starke Rückgang des Rasenbewuchses ist in dem
Abschnitt zwischen Eiserner Steg und Alte Brücke auf die hier sehr hohe Anzahl
unterschiedlicher Wasservögel zurückzuführen. Die Tiere fühlen sich auch
aufgrund der Zufütterung durch Besucher des Mainufers dort sehr wohl und haben
mit der benachbarten Maininsel ein hervorragendes Rückzugsgebiet. Eine
Pflanzung von Stauden und Blumen hat definitiv keine Aussichten auf Erfolg.
Am südlichen Mainufer existieren auf dem
Uferabschnitt zwischen Eiserner Steg und Deutschherrnbrücke in den
Sommermonaten insgesamt bereits fünf Gastronomieangebote. Zwischen dem Eisernen
Steg und der Alten Brücke befindet sich das Boot ‚Freigut' mit einem
gastronomischen Angebot. Der Magistrat verfolgt das Konzept der Ansiedlung
von Gastronomiebetrieben in vorhandenen Baulichkeiten. Ein Biergarten erfordert
neue Baulichkeiten mit entsprechender Ver- und Entsorgung und Lagerflächen.
Eine Erhöhung des Gastronomieangebotes führt zwangsläufig zu Andienungsverkehr,
der den Erholungswert mindert. Eine nochmalige Erhöhung des bereits vorhandenen
Gastronomieangebotes muss deshalb abgelehnt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
19.01.2018, EA 40