Parksituation für Reisebusse verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.07.2019, ST 1294 Betreff: Parksituation für Reisebusse
verbessern Zu 1.: Die Umwandlung der PKW-Parkplätze in Busparkplätze
wird seitens des Magistrats nicht befürwortet. Entgegen der Auffassung des
Ortsbeirates nächtigen die Busfahrerinnen und Busfahrer nicht zwingend in
Hotelzimmern. Folglich sind die gleichen Problemlagen wie bei
Lastkraftwagenfahrerinnen und -fahrern zu erwarten. Als Beispiel kann hier die derzeitige Situation in
der Gutleutstraße angeführt werden. Ausweislich des Antrages der CDU-, SPD-,
GRÜNEN-Fraktion vom 21.12.2018, NR 720, lassen "die Busfahrerinnen und
Busfahrer oft stundenlang oder in Intervallen den Motor laufen (...).
Belästigungen gibt es auch nachts, da einige (...) Busfahrer in den Bussen
übernachten. (...) Fahrer, die in den Bussen übernachten, verrichten sogar ihre
Notdurft auf der Straße oder dem Bürgersteig. Wartungsarbeiten werden an den
Fahrzeugen durchgeführt (...) und der Dreck wird einfach auf der Gutleutstraße
zurückgelassen."
Auf der Babenhäuser Landstraße
sind ab Höhe der letzten Baumscheibe stadtauswärts freie Parkmöglichkeiten, die
auch von Bussen und Lastkraftwagen genutzt werden können. Auf diese hat der
Magistrat auch in seiner Stellungnahme (ST 258 aus 2015) verwiesen. Die
Umwandlung dieser Parkplätze in Busparkplätze wird ebenfalls kritisch gesehen.
Hierdurch würden Fernfahrern weitere legale Parkmöglichkeiten entzogen. Um ihre
Ruhezeiten nach Be-/Entladevorgängen in Frankfurt am Main einhalten zu können,
würden diese eventuell zu einem illegalen und unter Umständen
verkehrsgefährdendem Abstellen ihrer Fahrzeuge verleitet werden. Zu 2.: Es wird auf die ST 258/2015 verwiesen. Es befindet
sich ein für das gesamte Stadtgebiet umfassendes Busparkplätze-Konzept in
Bearbeitung. Zu 3.: Der derzeit ausgeschilderte Busparkplatz wird in
PKW-Parkplätze umgewandelt. Zu 4.: Eine Staffelung der Parkgebühren nach
Schadstoffausstoß ist in Ermangelung einer Rechtsgrundlage nicht möglich.
Im Übrigen weist der Magistrat darauf hin, dass es
grundsätzlich nur Fahrzeugen mit der Schadstoffgruppe 4 (grüne Umweltplakette)
nach § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem
Beitrag zur Schadstoffbelastung gestattet ist, in das Stadtgebiet Frankfurt am
Main einzufahren. Eine
andere Feststellung des Schadstoffausstoßes als anhand der Umweltplakette
dürfte für die Städtische Verkehrspolizei wenig praktikabel sein, weswegen
jeder Verkehrsteilnehmende den ermäßigten Betrag zu zahlen hätte. Eine
Staffelung der Parkgebühren nach Schadstoffausstoß wäre folglich zwecklos.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2019, OM 4236