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Parksituation für Reisebusse verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1294 Betreff: Parksituation für Reisebusse verbessern Zu 1.: Die Umwandlung der PKW-Parkplätze in Busparkplätze wird seitens des Magistrats nicht befürwortet. Entgegen der Auffassung des Ortsbeirates nächtigen die Busfahrerinnen und Busfahrer nicht zwingend in Hotelzimmern. Folglich sind die gleichen Problemlagen wie bei Lastkraftwagenfahrerinnen und -fahrern zu erwarten. Als Beispiel kann hier die derzeitige Situation in der Gutleutstraße angeführt werden. Ausweislich des Antrages der CDU-, SPD-, GRÜNEN-Fraktion vom 21.12.2018, NR 720, lassen "die Busfahrerinnen und Busfahrer oft stundenlang oder in Intervallen den Motor laufen (...). Belästigungen gibt es auch nachts, da einige (...) Busfahrer in den Bussen übernachten. (...) Fahrer, die in den Bussen übernachten, verrichten sogar ihre Notdurft auf der Straße oder dem Bürgersteig. Wartungsarbeiten werden an den Fahrzeugen durchgeführt (...) und der Dreck wird einfach auf der Gutleutstraße zurückgelassen." Auf der Babenhäuser Landstraße sind ab Höhe der letzten Baumscheibe stadtauswärts freie Parkmöglichkeiten, die auch von Bussen und Lastkraftwagen genutzt werden können. Auf diese hat der Magistrat auch in seiner Stellungnahme (ST 258 aus 2015) verwiesen. Die Umwandlung dieser Parkplätze in Busparkplätze wird ebenfalls kritisch gesehen. Hierdurch würden Fernfahrern weitere legale Parkmöglichkeiten entzogen. Um ihre Ruhezeiten nach Be-/Entladevorgängen in Frankfurt am Main einhalten zu können, würden diese eventuell zu einem illegalen und unter Umständen verkehrsgefährdendem Abstellen ihrer Fahrzeuge verleitet werden. Zu 2.: Es wird auf die ST 258/2015 verwiesen. Es befindet sich ein für das gesamte Stadtgebiet umfassendes Busparkplätze-Konzept in Bearbeitung. Zu 3.: Der derzeit ausgeschilderte Busparkplatz wird in PKW-Parkplätze umgewandelt. Zu 4.: Eine Staffelung der Parkgebühren nach Schadstoffausstoß ist in Ermangelung einer Rechtsgrundlage nicht möglich. Im Übrigen weist der Magistrat darauf hin, dass es grundsätzlich nur Fahrzeugen mit der Schadstoffgruppe 4 (grüne Umweltplakette) nach § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung gestattet ist, in das Stadtgebiet Frankfurt am Main einzufahren. Eine andere Feststellung des Schadstoffausstoßes als anhand der Umweltplakette dürfte für die Städtische Verkehrspolizei wenig praktikabel sein, weswegen jeder Verkehrsteilnehmende den ermäßigten Betrag zu zahlen hätte. Eine Staffelung der Parkgebühren nach Schadstoffausstoß wäre folglich zwecklos. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4236