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Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1294 Betreff: Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzen Das an der vom Ortsbeirat angesprochenen Örtlichkeit bestehende Halteverbot existiert, um die Fahrbahn im Einmündungsbereich in voller Breite frei zu halten, damit der Gegenverkehr abgewickelt werden kann. Bauliche Elemente, wie Poller, würden an dieser Stelle die Fahrbahn zu stark einengen und können daher nicht installiert werden. Bei dem ordnungswidrigen Parken in der Bruno-Stürmer-Straße handelt es sich um das bewusste Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, das durch die Städtische Verkehrspolizei nur sporadisch geahndet werden kann. Aufgrund der hohen Aufgabenvielfalt bei gleichzeitig begrenzten personellen Ressourcen müssen durch die Städtische Verkehrspolizei Prioritäten gesetzt werden. Diese liegen in der Bearbeitung von verkehrlichen Problemen, bei denen ein starkes öffentliches Interesse besteht. Demgegenüber muss die Bearbeitung von Einzelinteressen, wie dem hier vorliegenden Parkverbot gegenüber einer Grundstücksein-/-ausfahrt (§ 12 Absatz 3 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung), nachstehen. Eine verstärkte Überwachung dieses Parkverbots würde eindeutig zu Lasten der Bearbeitung verkehrlicher Probleme mit höherer Bedeutung für die Allgemeinheit gehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1518

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