Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1294
Betreff: Parkverbot in der
Bruno-Stürmer-Straße durchsetzen Das an der vom Ortsbeirat
angesprochenen Örtlichkeit bestehende Halteverbot existiert, um die Fahrbahn im
Einmündungsbereich in voller Breite frei zu halten, damit der Gegenverkehr
abgewickelt werden kann. Bauliche Elemente, wie Poller, würden an dieser Stelle
die Fahrbahn zu stark einengen und können daher nicht installiert werden.
Bei dem ordnungswidrigen Parken in
der Bruno-Stürmer-Straße handelt es sich um das bewusste Fehlverhalten
einzelner Verkehrsteilnehmender, das durch die Städtische Verkehrspolizei nur
sporadisch geahndet werden kann. Aufgrund der hohen Aufgabenvielfalt bei
gleichzeitig begrenzten personellen Ressourcen müssen durch die Städtische
Verkehrspolizei Prioritäten gesetzt werden. Diese liegen in der Bearbeitung von
verkehrlichen Problemen, bei denen ein starkes öffentliches Interesse besteht.
Demgegenüber muss die Bearbeitung von Einzelinteressen, wie dem hier
vorliegenden Parkverbot gegenüber einer Grundstücksein-/-ausfahrt (§ 12 Absatz
3 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung), nachstehen. Eine verstärkte Überwachung
dieses Parkverbots würde eindeutig zu Lasten der Bearbeitung verkehrlicher
Probleme mit höherer Bedeutung für die Allgemeinheit gehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1518