Verlängerung des Parkverbotes in der Straße Am Wiesenhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1292
Betreff: Verlängerung des Parkverbotes in der Straße Am Wiesenhof Im vom Ortsbeirat genannten Bereich verbleibt trotz Parkplatz eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,20 Metern. Diese entspricht den Parkvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Liegenschaften für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die FES ist somit gewährleistet. Da in der Straße Am Wiesenhof ein hoher Parkdruck herrscht, sollte der Parkplatz erhalten bleiben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vor der Einfahrt der Hausnummer 17 mit einem Parkwinkel den abgesenkten Bordstein zu verdeutlichen. Hierfür ist eine Anfrage des Eigentümers an den Magistrat erforderlich.