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Höchst: Liegenschaft in der Hospitalstraße 42 bis 48

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Bauvoranfrage über die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung von drei Mehrfamilienwohnhäusern mit 41 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 38 Stellplätzen ist mittlerweile positiv beschieden. Sie berechtigt aber nicht zum Baubeginn. Hier ist erst noch eine Baugenehmigung erforderlich, welche jedoch noch nicht beantragt wurde. Über den zeitlichen Ablauf der Planungen des Eigentümers hat der Magistrat keine Kenntnis.