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Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

1) Das Archäologische Museum hat eine umfangreiche Expertise erstellt, die auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse der Grabung die Bereiche ausweist, deren Erhalt in situ aus archäologischer Sicht wünschenswert ist. Die Expertise nennt zur Orientierung auch Möglichkeiten der Präsentation ähnlicher Funde in ganz Europa, die in aktuelle Bauprojekte integriert wurden. Die Studie liegt den beteiligten Fachämtern vor und soll nach der ämterinternen Bewertung den Stadtverordneten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. 2) Die Bauherrschaft plant einen Bauantrag nach Abschluss der Grabungen. 3) Das Denkmalamt als Geschäftsstelle der Unteren Denkmalschutzbehörde nimmt im Baugenehmigungsverfahren Stellung. Eine museale Präsentation kann nicht mit den Mitteln des Denkmalschutzes durchgesetzt werden. 4) und 5) Der genannte Keller muss erhalten bleiben, eine museale Präsentation kann nicht mit den Mitteln des Denkmalschutzes durchgesetzt werden. Die Schutzhütten bleiben zunächst in Ihrer jetzigen Form erhalten, für den Ofen wurde der Bauherrschaft auch die Möglichkeit einer Translozierung an eine andere Stelle auf dem Grundstück in Aussicht gestellt. 6) Der Zustand der Bodendenkmäler wurde dem Ortsbeirat und diversen interessierten Bürger:innen sowie dem Kulturausschuss vor Ort präsentiert. Dabei wurde stets auf die zum Teil starken Störungen durch Steinraub im 19./20. Jh. hingewiesen und gezeigt. Da die Ausgrabungen noch im Gange sind gibt es noch keinen Grabungsbericht. 7) Das Hess. Denkmalschutzgesetz § 18,5 regelt die Kostentragung durch den Verursacher im Rahmen des Möglichen. Das Denkmalamt wird das Ergebnis in einem Bericht schriftlich darstellen und in den Fundberichten publizieren. Zu den Schutzhütten und weiteren Grabungsergebnissen (HED 30): Archäologie in Frankfurt 1987-1991, 115 (Ofen), Archäologie in Frankfurt 1991-1996, 124ff. (Hausgrundriss), Archäologie in Frankfurt 1997-2001, 62ff. mit allen Grabungsplänen). Für weitere wissenschaftliche Publikationen wäre es wünschenswert, geeignete Bearbeiter zu finden, das gilt auch für die Grabungen seit 1991. Alle Funde werden im Archäologischen Museum inventarisiert und restauratorisch betreut. 8) Der "Kultkeller" ist verfüllt, das ist im genannten Planum 1 sichtbar, die Kellermauern sind zum Schutz des Denkmals bis über Planum 1 verdeckt. Da der Keller vollständig untersucht ist, sind in diesem Bereich keine Maßnahmen der Denkmalpflege mehr notwendig, allerdings direkt im Anschluss, da der Bereich noch nicht bearbeitet wurde. Für den Keller selbst sind demnach keine weiteren Funde und Befunde zu erwarten, für das zugehörige Gebäude sind die Mauerstrukturen zu erwarten, die jedoch ausgebrochen sind.

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