Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Der gesamte Stadtteil ist als Tempo 30 -Zone ausgewiesen. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Da sich der Ortsbeirat in seiner Begründung zum Antrag auch auf den öffentlichen Radverkehr bezieht, weist der Magistrat darauf hin, dass Verkehrsspiegel ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt sind. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den damit verbundenen Fehleinschätzungen, werden Rad- und Fußverkehr sowie insbesondere Kinder schlecht erkannt oder aufgrund ihrer geringen Körpergröße übersehen. Die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Straße verleitet damit zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt und schafft damit eine Gefahrenquelle. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so darf sich der Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis er die Übersicht hat. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Der Magistrat kann der Anregung daher leider nicht entsprechen.