E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern
Stellungnahme des Magistrats
Eine Verlegung von privaten Ladekabeln auf, unter oder über dem Gehweg ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums. Eine solche Erlaubnis ist aus straßenrechtlichen, sicherheitstechnischen sowie Gründen der Haftung jedoch ausgeschlossen und wird im Stadtgebiet grundsätzlich nicht erteilt. Der Magistrat verweist hierzu auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (AZ: 12 K 540/21.F) und das Rundschreiben des Deutschen Städtetags vom 05.06.2023 (AZ: 66.10.41 D). Mit Verweis auf vorherige Stellungnahmen (zum Beispiel: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 104) zum Thema E-Mobilität geht der Magistrat zudem davon aus, dass durch den dynamisch steigenden Ausbau auf öffentlichen und privaten Flächen ausreichend Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht beziehungsweise in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen wird.