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Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Mord an Blanka Zmigrod am 23. Februar 1992 ist ein besonders tragischer Teil der Frankfurter Kriminalgeschichte, weil es sich bei dem Opfer um eine Jüdin handelt, die mehrere Konzentrationslager, u.a. das KZ Auschwitz überlebte. Der Mörder, ein schwedischer Neonazi, wurde im Februar 2018 in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt; der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November 2018. Auch, wenn die Tat juristisch nicht zweifelsfrei als antisemitisch motiviert bewertet werden konnte, sieht der Magistrat ein würdiges Gedenken für Blanka Zmigrod am Ort ihrer Ermordung für absolut angemessen an. Er wird sich gemeinsam mit dem Ortsbeirat und der Initiative von Herrn Ruben Gerczikow dafür einsetzen. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht vom 28.05.2021 (B 244).