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Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat kann diesem Punkt leider nicht entsprechen. Der Einmündungsbereich der Mark-Aurel-Straße / Gerningstraße sowie die Fahrbahnen und Gehwege der anschließenden Abschnitte wurden erst in den Jahren 2014 und 2015 grundhaft erneuert. Die mit dem Ortsbeirat abgestimmte Erhöhung der Fahrbahn dient auch der Sicherheit des Fußverkehrs. Schließlich muss der Kraftfahrzeugverkehr dort seine Geschwindigkeit drosseln. Mit der Sperrfläche in der Mark-Aurel-Straße vor der Einmündung, können größere Fahrzeuge oder Lkw leichter in die Gerningstraße einfahren. Gerade die sogenannten Schleppkurven für Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung sowie für Rettungsdienste (Feuerwehr) bedingen es, dass eine Verbreiterung des Gehweges zulasten der Fahrbahnbreite im Einmündungsbereich nicht realisierbar ist. Zu
  2. Auch dieser Anregung kann der Magistrat leider nicht nachkommen. Die erwähnte Aufpflasterung liegt im Fünf-Meter-Bereich nach der Einmündung aus der Mark-Aurel-Straße. In solchen gilt generell ein Haltverbot, das nicht extra beschildert werden muss. Resultat wäre eine Überbeschilderung, die nicht im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung ist. Vielmehr handelt es sich um ein bewusstes Fehlverhalten der Fahrzeughaltenden, welchem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegengewirkt werden kann. Die vom Ortsbeirat erbetene Sperrflächenmarkierung mit Pfosten würde den Fahrbahnbereich zudem baulich so weit einengen, dass der Kraftfahrzeugverkehr auf die linke Fahrbahnseite in Richtung des Gehweges gedrückt würde. Wie bereits oben aufgeführt, hätten Stahlabweiser dort außerdem ebenfalls zur Folge, dass beispielsweise Fahrzeuge der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH nicht mehr um die Kurve kommen.

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