Fußgänger- und Schulwegsicherheit Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016 (ST 603) wurde diese Maßnahme bereits negiert. Dies wurde wie folgt begründet: "Auf der Fahrbahnerhöhung wird ein Piktogramm in Form des Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Kinder - analog der Severusstraße aufgebracht. Eine weitere Sperrfläche, um den 5-Meter-Bereich zu verdeutlichen, wird hier als nicht wirksam empfunden und wird Verkehrsteilnehmer vom Beparken der Aufpflasterung nicht zurückhalten. Um das offensiv zu verhindern, müsste diese Sperrfläche zusätzlich mit Pollern abgesichert werden, was aber dann sicherlich zur Folge hat, dass Verkehrsteilnehmer aus der Marc-Aurel-Straße, die in die Gerningstraße einbiegen, sich zum linken Gehweg hin einordnen." Wie angekündigt, wurde das Piktogramm in Form des Verkehrszeichen 136 seinerzeit auch angebracht. Zu
- Der Magistrat bedauert, dass der Ortsbeirat diese Fahrbahnerhöhung mittlerweile als Maßnahme ansieht, die "zu noch gefährlicheren Situationen" führe. Wie auch in der Antwort auf die OM 7325/21 aufgeführt, wurde die Fahrbahnerhöhung erst 2014/15 im Zuge der grundhaften Gehweg- und Fahrbahnerneuerung in der Mark-Aurel- und Gerningstraße in Abstimmung mit dem Ortsbeirat geplant und umgesetzt. Neben der Barrierefreiheit dient die Erhöhung auch der Sicherheit des Fußverkehrs: Ein Rückbau auf das ursprüngliche Straßenniveau würde die geschilderte Situation nicht verbessern, alleine schon, weil Autofahrende eben gänzlich ohne vorherige Reduzierung ihrer Geschwindigkeit abbiegen könnten. Würde man die Erhöhung entfernen, könnte es außerdem dennoch sein, dass die Frontpartien von Fahrzeugen den Gehweg überstreichen. Zu
- Der Magistrat kann leider auch diesem Punkt nicht entsprechen: Bevor Geländer oder Stahlabweiser angebracht werden können, ist immer das Lichtraumprofil der Fahrbahn zu beachten. Und so müssen Einbauten jeglicher Art mit 0,5 Metern (in Ausnahmen 0,3 Metern) Abstand von der Bordsteinkannte installiert werden. Bei den gegebenen geringen Gehwegbreiten ist das nicht zu realisieren. Eine Reduzierung der Stahlabweiser würde dem Ansinnen, den Bereich gegen Falschparkende abzusichern, entgegenstehen. Grundsätzlich handelt es sich um eine Tempo-30-Zone mit relativ schmalen Fahrbahnbreiten, verwinkelten Straßenzügen und einer "Rechts-vor-links-Regelung. Rahmenbedingungen also, die eigentlich eine äußerst umsichtige Fahrweise voraussetzen. Der Magistrat bedauert, dass es an dieser wie an anderen Örtlichkeiten das bewusste Fehlverhalten Einzelner ist, dass die geschilderte Situation bzw. Gefährdung herbeiführt.