Einhausung der A 661 mit einem Park-and-ride-Parkplatz verbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.07.2019, ST 1285 Betreff: Einhausung der A 661 mit einem
Park-and-ride-Parkplatz verbinden Der Anregung OA 364 kann,
unabhängig von problematischer Erschließung, insbesondere aus formalen Gründen
nicht gefolgt werden. Regelungen des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) untersagen
die Errichtung von Gebäuden, also auch eines Parkhauses oder einer "zweiten
Ebene" an oder auf der geplanten Einhausung. Der § 9 (Bauliche Anlagen an
Bundesfernstraßen) des Gesetzes stellt klar, dass an Bundesfernstraßen
Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 Meter nicht errichtet werden
dürfen. Damit wird auch die angeregte
Riegelbebauung parallel der Friedberger Landstraße zwischen dem Bodenweg und
der Straße An der Festeburg, die die A 661 queren würde, nicht zu realisieren
sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
21.02.2019, OA 364