Einhausung der A 661 mit einem Park-and-ride-Parkplatz verbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1285
Betreff: Einhausung der A 661 mit einem Park-and-ride-Parkplatz verbinden Der Anregung OA 364 kann, unabhängig von problematischer Erschließung, insbesondere aus formalen Gründen nicht gefolgt werden. Regelungen des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) untersagen die Errichtung von Gebäuden, also auch eines Parkhauses oder einer "zweiten Ebene" an oder auf der geplanten Einhausung. Der § 9 (Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen) des Gesetzes stellt klar, dass an Bundesfernstraßen Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 Meter nicht errichtet werden dürfen. Damit wird auch die angeregte Riegelbebauung parallel der Friedberger Landstraße zwischen dem Bodenweg und der Straße An der Festeburg, die die A 661 queren würde, nicht zu realisieren sein.