Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage (II) hier: Am Wendelsplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1284 Betreff: Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage (II) hier: Am Wendelsplatz Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die städtische Unfallkommission vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an Daten, wie den Unfallzahlen der Polizei. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. In den letzten drei Jahren gab es lediglich einen Unfall mit Rotlichtverstoß. Weitere Unfälle sind für die Fahrtrichtung Süden bei der Polizei nicht erfasst. Somit handelt es sich bei dem Knotenpunkt am Wendelsplatz nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Aus diesem Grund wird der Anregung, eine stationäre Anlage zu installieren, nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1471

Verknüpfte Vorlagen