Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage (II) hier: Am Wendelsplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1284
Betreff: Installation einer
Rotlichtüberwachungsanlage (II) hier: Am Wendelsplatz Die Entscheidung, welche Standorte
für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden,
erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die
Landespolizei und die städtische Unfallkommission vertreten sind. In erster
Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an Daten,
wie den Unfallzahlen der Polizei. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit
wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese
Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen. Die Bevorzugung
einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder
die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch
das zur Verfügung stehende Budget die Errichtung von Messanlagen an allen
Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. In den letzten drei Jahren gab es lediglich einen
Unfall mit Rotlichtverstoß. Weitere Unfälle sind für die Fahrtrichtung Süden
bei der Polizei nicht erfasst. Somit handelt es sich bei dem Knotenpunkt am
Wendelsplatz nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Aus diesem Grund wird der Anregung, eine stationäre
Anlage zu installieren, nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2017, OM 1471