Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.