Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Für den Kleidercontainer gibt es eine Sondernutzungsgenehmigung. Der Magistrat geht allerdings anhand des Fotos davon aus, dass der Container nicht an dem genehmigten Standort steht. Daher hat der Magistrat die Betreiberfirma bereits aufgefordert, den Container an den genehmigten Standort zu versetzen. Wenn dies geschehen ist, liegt keine Behinderung mehr vor.