Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Von einer Rotmarkierung des Schutzstreifens muss an dieser Örtlichkeit im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abgesehen werden. Es wird daher geprüft, ob die allgemeine Verkehrssicherheit an der Einmündung Alt-Ginnheim / Ginnheimer Hohl / Woogstraße mittels eines Mini-Kreisels verbessert werden kann.