Kirchhofsweg in Bonames
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.: Hinsichtlich der Punkte 1. und 2. kann der Anregung nicht entsprochen werden, da vorsätzliches verbotenes Handeln nicht mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln verhindert werden kann. Hier wäre eine sofortige telefonische Information der zuständigen Behörden durch aufmerksame Beobachter:innen möglicherweise zielführender als eine Ortsbeiratsanregung. Eine räumliche Einengung des Wendehammers ist nicht möglich. Über das E-Mail-Postfach der Städtischen Verkehrspolizei wurden in Vergangenheit nicht zugelassene Fahrzeuge im Kirchhofsweg gemeldet. Diese können nicht nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) behandelt werden, hier liegen andere Vorschriften zu Grunde. Eine Beseitigung solcher Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum nimmt daher aus rechtlichen Gründen einige Zeit in Anspruch. Die Problematik solch abgestellter Fahrzeuge ist dem Magistrat bekannt und wird regelmäßig kontrolliert. Verstöße gegen die StVO werden im Rahmen der Streife der Städtischen Verkehrspolizei zur Anzeige gebracht. Zu 3.: Ölverschmutzungen der Regenwasserkanalisation im Kirchhofsweg sind dem Magistrat bislang weder bekannt, noch liegen entsprechende Hinweise vor. Insofern besteht derzeit keine Veranlassung, eine Kanalreinigung durchzuführen. Sollte sich der Bedarf einer Kanalreinigung ergeben, wird diese veranlasst werden.