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Erweiterung des Abenteuerspielplatzes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat unterstützt den Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. gern im Rahmen der Bauberatung auf der Grundlage konkreter Flächenangaben. Die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Nutzung von Flächen durch den Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. hängt davon ab, welche Festsetzungen für die dem Verein angebotenen Flächen gelten. Dies betrifft insbesondere die Realisierung der Einzäunung. Unmittelbar um das jetzige Gelände des Abenteuerspielplatzes Günthersburg gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans NO 41d Nr. 1 - Luisenhof - vom 14.05.1966.

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