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Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1278 Betreff: Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern Zu 1.: Bei dem zur Diskussion stehenden Bewohnerparkbereich (Bewohnerparkgebiet 3 - Wurzelsiedlung) handelt es sich um einen Teil des Wohngebietes im Innenstadtbereich bzw. am Rande der Innenstadt. Zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Gebietes waren Art und Umfang der heutigen Motorisierung noch nicht abzusehen was zur Folge hatte, dass am heutigen Bedarf gemessen kein hinreichender Parkraum vorhanden ist. Der Bereich ist durch eine überwiegende Wohnnutzung geprägt, es sind jedoch auch Firmenstandorte sowie eine Berufsschule vorhanden. Aus diesem Grund konkurrieren die Parkwünsche der Bewohnerinnen und Bewohner mit denen der Pendler, die ihr Auto in der Nähe ihres Arbeitsplatzes bzw. der Schule abstellen oder aber ihr Fahrzeug dort parken, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem endgültigen Ziel zu gelangen. Aus den genannten Gründen, insbesondere unter Berücksichtigung der Schulzeiten, wurde die Reservierungszeit in diesem Bewohnerparkbereich abweichend von den üblichen Reservierungszeiten lediglich auf die Vormittagsstunden von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr festgelegt. Eine Änderung dieser Reservierungszeiten ist nicht vorgesehen. Zu 2.: Die stadtauswärtige Straßenseite ist fast ausschließlich durch Gewerbe- und Industriebetriebe gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund und der Maßgabe, dass nur rund 50% der vorhandenen Stellplätze für das Bewohnerparken zu bestimmten Zeiten reserviert werden können, wird auf eine Ausweitung der stadtauswärtigen Seite als Bewohnerparkbereich verzichtet. Zu 3.: Mit der vorhandenen Personalsituation der städtischen Verkehrspolizei wäre die verstärkte Überwachung einer Erweiterung des Bewohnerparkbereiches 3 nur zu Lasten der Kontrolldichte in bestehenden Gebieten möglich. Zu beachten bleibt auch, dass der Bewohnerparkbereich 3 bereits jetzt lediglich sporadisch überwacht werden kann, da er gegenüber den anderen Bewohnerparkbereichen eine eher abgelegene Lage hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2984 Antrag vom 10.10.2021, OF 167/1