Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.07.2018, ST 1278 Betreff: Anwohnerparken im Gutleutviertel
erweitern Zu 1.: Bei dem zur Diskussion stehenden Bewohnerparkbereich
(Bewohnerparkgebiet 3 - Wurzelsiedlung) handelt es sich um einen Teil des
Wohngebietes im Innenstadtbereich bzw. am Rande der Innenstadt. Zum Zeitpunkt
der Entstehung dieses Gebietes waren Art und Umfang der heutigen Motorisierung
noch nicht abzusehen was zur Folge hatte, dass am heutigen Bedarf gemessen kein
hinreichender Parkraum vorhanden ist. Der Bereich ist durch eine überwiegende Wohnnutzung
geprägt, es sind jedoch auch Firmenstandorte sowie eine Berufsschule vorhanden.
Aus diesem Grund konkurrieren die Parkwünsche der Bewohnerinnen und Bewohner
mit denen der Pendler, die ihr Auto in der Nähe ihres Arbeitsplatzes bzw. der
Schule abstellen oder aber ihr Fahrzeug dort parken, um mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu ihrem endgültigen Ziel zu gelangen. Aus den genannten Gründen, insbesondere unter
Berücksichtigung der Schulzeiten, wurde die Reservierungszeit in diesem
Bewohnerparkbereich abweichend von den üblichen Reservierungszeiten lediglich
auf die Vormittagsstunden von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr festgelegt. Eine
Änderung dieser Reservierungszeiten ist nicht vorgesehen. Zu 2.: Die stadtauswärtige Straßenseite ist fast
ausschließlich durch Gewerbe- und Industriebetriebe gekennzeichnet. Vor diesem
Hintergrund und der Maßgabe, dass nur rund 50% der vorhandenen Stellplätze für
das Bewohnerparken zu bestimmten Zeiten reserviert werden können, wird auf eine
Ausweitung der stadtauswärtigen Seite als Bewohnerparkbereich verzichtet.
Zu 3.: Mit der vorhandenen Personalsituation der städtischen
Verkehrspolizei wäre die verstärkte Überwachung einer Erweiterung des
Bewohnerparkbereiches 3 nur zu Lasten der Kontrolldichte in bestehenden
Gebieten möglich. Zu beachten bleibt auch, dass der Bewohnerparkbereich 3
bereits jetzt lediglich sporadisch überwacht werden kann, da er gegenüber den
anderen Bewohnerparkbereichen eine eher abgelegene Lage hat. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.04.2018, OM 2984
Antrag vom
10.10.2021, OF
167/1