Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können
Stellungnahme des Magistrats
Wochenmärkte sind traditionell unverzichtbarer Bestandteil der Nahversorgung mit Lebensmitteln. Sie punkten bei Frische, Vielfalt, Qualität, Regionalität und Kompetenz. Und sie sind der wichtigste Vertriebsstandort für die Direktvermarktung handwerklich erzeugter und verarbeiteter landwirtschaftlicher Produkte aus dem regionalen Umfeld. Insbesondere mit dem Erzeugermarkt an der Konstablerwache wird die Stadt Frankfurt am Main dem Anspruch gerecht, die landwirtschaftliche Direktvermarktung zu fördern. Viele Bürgerinnen und Bürger begrüßen, dass sie gerade in der derzeitigen Situation an den zahlreichen Wochenmärkten im Stadtgebiet im Freien einkaufen können. Aber auch Märkte müssen immer wieder in Bezug auf räumliche Anordnung und Angebot an veränderte Rahmenbedingungen abgepasst werden. Der Magistrat veranlasste eine entsprechende Prüfung zur möglichen Erweiterungen des Erzeugermarktes in den Bereich Fahrgasse und Reineckstraße inklusive des Platzes vor der Staufenmauer. Die Feuerwehr Frankfurt am Main wird als Fachbehörde für die brandschutztechnischen Belange bei der Genehmigung von Veranstaltungen und Märkten stets beteiligt. Der Teilabschnitt der Fahrgasse zwischen Töngesgasse und Reineckstraße ist verkehrsrechtlich als Fußgängerzone ausgewiesen. Zum Be- und Entladen ist die Verkehrsfläche in der Zeit von 5 - 11 h für Anlieferungsverkehr freigegeben. Auch als Zufahrt für die Teilnehmenden des Erzeugermarktes an der Konstablerwache ist die Fahrgasse für die funktionierende, eingespielte Marktlogistik von zentraler Bedeutung. Auf dem westlichen ehemaligen Fahrstreifen der Fahrgasse befinden sich festinstallierte Fahrradabstellbügel, wodurch die Fahrbahnbreite als solches auf rund 5 Meter eingeschränkt wird. Auf der östlichen Seite ist die Zufahrt zu privaten Kfz-Stellplätzen zu berücksichtigen. Da der notwendige zweite Rettungsweg für die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden mehrgeschossigen Liegenschaften in der Fahrgasse und der Reineckstraße über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt wird, muss die volle Straßenbreite als Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge zur Verfügung stehen. Im Bereich der Reineckstraße enden diverse Rettungswege aus den Gebäuden der dortigen Verkaufsstätten, Zeil 71-75 und Zeil 65/69. Die Zufahrt für Großfahrzeuge der Rettungsdienste muss jederzeit uneingeschränkt gewährleistet sein. Zusätzlich besteht in der Reineckstraße das Problem, dass der Abstand zwischen Marktständen und Gebäuden zu gering ausfallen würde. Zu- oder Durchfahrten von Straßen, Fahrwegen und Fußgängerzonen dürfen mit Aufbauten, Tischen, Bänken sowie ständigen Einrichtungen nur so belegt werden, dass eine möglichst geradlinige lichte Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge verbleibt. Die erforderliche Durchfahrtsbreite darf nicht durch aufgeklappte Vordächer eingeschränkt werden. Die mögliche Nutzfläche an Fahrgasse und Reineckstraße ist unter den Aspekten des Brandschutzes für einen regelmäßigen Wochenmarktbetrieb unzureichend dimensioniert. Ferner sind die nötigen Stromanschlüsse an diesem Standort nicht mit angemessenen Mitteln zu generieren. Der Magistrat hält aufgrund der geschilderten Umstände eine Erweiterung des Erzeugermarktes in diesem Bereich nicht für genehmigungsfähig. Die Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße "An der Staufenmauer" ist Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 umgesetzt werden. Aufgrund der herausgehobenen Stellung der Staufenmauer als einer der wenigen Überreste des mittelalterlichen Frankfurts ist es ein wesentliches Anliegen der Umgestaltung, die Geschichte dieses Ortes erlebbar zu machen und einen Ort des angenehmen Aufenthalts für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Da der Platz nach der Umgestaltung keine bzw. nur eine sehr eingeschränkte Befahrung erlaubt, können insbesondere leicht auf- und abbaubare Marktstände zum Einsatz kommen. Die heutige Platzfläche könnte bis zur Umgestaltung temporär für Marktstände genutzt werden. In den Sommerferien 2021 werden die Stufen rund um das Plateau der Konstablerwache saniert. Herausstehende und zerbrochene Stufen werden gerichtet oder versetzt. Für einen zusätzlichen barrierefreien Aufgang wären umfangreiche Umplanungen des Plateaus erforderlich. Mögliche Veränderungen würden einen elementaren Eingriff in die Struktur des Plateaus und die Decke der B-Ebene bedeuten. Gegebenenfalls wären auch statische Belange zu berücksichtigen. Die bereits vorhandenen Rampen auf der Ost- und Westseite des Plateaus genügen den barrierefreien Ausbaustandards.