Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST
1273
Betreff: Fahrradspur von
der Saalburgstraße auf die Burgstraße Die Markierung/Einfärbung eines
Radweges aus einer untergeordneten Richtung in eine bevorzugte Straße ist nicht
zulässig. Des Weiteren würde durch die
Einfärbung/Radführung der Kreuzungsbereich noch unübersichtlicher werden.
Darüber hinaus könnte hierdurch bei den Radfahrenden der Eindruck geweckt
werden, dass diese hier vorfahrtsberechtigt sind und somit weitere Konflikte
entstehen. Daher wird die vom Ortsbeirat
gewünschten Markierung bzw. Einfärbung im Kreuzungsbereich abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.04.2018, OM 3058