Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1273
Betreff: Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße Die Markierung/Einfärbung eines Radweges aus einer untergeordneten Richtung in eine bevorzugte Straße ist nicht zulässig. Des Weiteren würde durch die Einfärbung/Radführung der Kreuzungsbereich noch unübersichtlicher werden. Darüber hinaus könnte hierdurch bei den Radfahrenden der Eindruck geweckt werden, dass diese hier vorfahrtsberechtigt sind und somit weitere Konflikte entstehen. Daher wird die vom Ortsbeirat gewünschten Markierung bzw. Einfärbung im Kreuzungsbereich abgelehnt.